Anbei ein Auszug aus unseren AGB:
Im April 2024 wurde ein neues Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung verabschiedet.
Dieses Gesetz beinhaltet unter anderem die Einführung einer Motorsporthaftpflichtversicherung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Hafeneger Motorsport GmbH geht über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus: Wir gewährleisten für alle unsere Veranstaltungen eine Motorsporthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10 Millionen EUR pro Person sowie für Sach- und Vermögensschäden.
Für die Teilnehmer besteht daher kein Handlungsbedarf, da der erforderliche und darüber hinausgehende Versicherungsschutz vollständig über den Veranstalter abgedeckt wird.
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet.
Sollte der Teilnehmer nicht im Besitz einer Auslandskrankenversicherung sein, sind jegliche anfallende ärztliche Kosten selbst zu tragen.